Auto-Concierge Göbel Autokauf und -verkauf in Ihrem Auftrag

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: 21. Oktober 2026. Diese Fassung gilt für Verträge, die ab diesem Datum geschlossen werden.

§ 1 Geltung

Diese Bedingungen gelten für alle Verträge zwischen Manfred Göbel, Auto-Concierge Göbel (nachfolgend „wir“), und seinen Auftraggebern (nachfolgend „Sie“) über Beratung, Fahrzeugprüfung, Fahrzeugsuche und Kaufvermittlung sowie Verkauf im Auftrag. Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang; wir bestätigen sie in Textform.

§ 2 Unsere Leistungen

(1) Wir beraten, suchen, prüfen, verhandeln und organisieren in Ihrem Auftrag rund um Kauf und Verkauf von Kraftfahrzeugen. Welche Leistung wir schulden, ergibt sich aus Ihrem Auftrag in Textform.

(2) Wir bieten an: a) Fahrzeugprüfung (kompakt oder umfassend) mit Bericht (§ 4); b) Kaufbegleitung eines von Ihnen gefundenen Fahrzeugs (§ 5); c) Fahrzeugsuche und Kaufvermittlung (§§ 6 bis 8); d) Verkauf im Auftrag (§ 9); e) auf Anfrage und gesondert vereinbart: Organisation von Werkstatt, Aufbereitung, Transport, Überführung, Zulassung und Anmeldung über Dritte.

(3) Wir handeln ausschließlich in Ihrem Auftrag und vermitteln. Derzeit kaufen und verkaufen wir keine Fahrzeuge auf eigene Rechnung. Würden wir das künftig anbieten, vereinbaren wir es gesondert in Textform und legen unsere Rolle vor Vertragsschluss offen.

(4) Wir erbringen keine Rechts-, Steuer-, Finanzierungs- oder Versicherungsberatung und vermitteln keine Finanzierung, kein Leasing und keine Versicherung. Verträge, die uns vorgelegt werden, sehen wir nur auf wirtschaftliche Auffälligkeiten durch.

(5) Technische Arbeiten wie Reparatur, Lackierung oder Karosseriearbeiten führen wir nicht selbst aus. Wir organisieren sie über Werkstätten, Autohäuser oder Aufbereiter, die den Auftrag in eigener Verantwortung ausführen. Der Vertrag über die technische Arbeit kommt zwischen Ihnen und dem ausführenden Betrieb zustande, sofern wir nicht ausdrücklich etwas anderes in Textform vereinbaren.

(6) Einsatzgebiet ist Bonn plus 40 Kilometer, nach Absprache bis 50 Kilometer. Die Anfahrt bis 50 Kilometer berechnen wir nicht gesondert. Liegt das Fahrzeug außerhalb, vereinbaren wir den Einsatz vor Vertragsschluss in Textform.

§ 3 Vertragsschluss und Preise

(1) Unser Angebot in Textform (zum Beispiel per E-Mail) ist bis zu dem darin genannten Datum, höchstens 14 Tage, bindend. Der Vertrag kommt zustande, wenn Sie das Angebot in Textform annehmen.

(2) Vor Ihrer Annahme erhalten Sie in Textform: unser Angebot mit Honorar beziehungsweise Preis und Leistungsumfang sowie die Widerrufsbelehrung mit Muster-Widerrufsformular. Bei Kaufvermittlung und Verkauf im Auftrag heißt unser Angebot Auftragsbestätigung; sie enthält Mindestfahrzeugpreis, Honorarklassen und Honorar (Endpreise) und wird mit Ihrer Annahme in Textform Vertragsinhalt.

(3) Alle Preise sind Endpreise in Euro. Preise und Honorare nennen wir Ihnen vor Auftragserteilung in Textform; maßgeblich ist das jeweilige Angebot.

(4) Fahrzeugsuche, Kaufvermittlung und Verkauf im Auftrag übernehmen wir ab einem Mindestfahrzeugpreis, der für alle Aufträge gleich gilt, auf unserer Website und in der Auftragsbestätigung steht. Darunter bieten wir die Fahrzeugprüfung an.

§ 4 Fahrzeugprüfung kompakt und umfassend

(1) Die Fahrzeugprüfung kompakt umfasst: eine Besichtigung des Fahrzeugs am vereinbarten Ort (Lack, Karosserie, Innenraum, Motorraum, Reifen), eine kurze Probefahrt, die wir durchführen, die Kontrolle von Fahrzeugschein, Serviceheft und Kilometerstand auf Auffälligkeiten, einen Bericht mit Fotos und einer Ampelbewertung sowie die Empfehlung kaufen, nachverhandeln oder Finger weg.

(2) Die Fahrzeugprüfung umfassend umfasst zusätzlich: eine lange Probefahrt von rund einer halben Stunde, den Abgleich von Serviceheft und Rückrufstatus mit den Herstellervorgaben, die Sichtprüfung von Unterboden, Radhäusern und Bremsen, soweit ohne Hebebühne einsehbar, eine Marktpreis-Einschätzung mit vergleichbaren Angeboten, eine schriftliche Verhandlungsempfehlung sowie einen ausführlichen Bericht mit Fotos, Mängelliste und Ampel.

(3) Die Prüfung ist ein Bericht auf Grundlage einer Sicht- und Funktionsprüfung. Sie ist kein Gutachten und ersetzt kein Gutachten eines Kfz-Sachverständigen. Es erfolgt keine Demontage und keine Werkstatt-Diagnose. Die Marktpreis-Einschätzung ist keine Bewertung nach DAT- oder Schwacke-Verfahren. Bei Elektro- und Hybridfahrzeugen sind Zustand und Restkapazität der Hochvolt-Batterie sowie das Hochvolt-System nicht Gegenstand der Prüfung, soweit nicht gesondert in Textform vereinbart.

(4) Mängel, die ohne Demontage oder Spezialgerät nicht erkennbar sind (verdeckte Mängel), sind nicht Gegenstand der Prüfung. Wir geben keine Zusicherung über Beschaffenheit, Unfallfreiheit, Laufleistung oder Wert des Fahrzeugs. Die Entscheidung über den Kauf treffen allein Sie. Die Haftung richtet sich nach § 14.

(5) Die Probefahrt setzt die Erlaubnis des Verkäufers voraus. Verweigert der Verkäufer Besichtigung oder Probefahrt, verkürzen wir den Umfang entsprechend oder verschieben den Termin kostenfrei. Sagt der Verkäufer den Termin ab, verschieben wir ihn kostenfrei. Sagen Sie den Termin ab, vereinbaren wir mit Ihnen einen neuen Termin; eine Berechnung erfolgt nur, wenn wir sie Ihnen vorab in Textform mitgeteilt haben.

(6) Preis. Den Preis je Fahrzeug nennen wir Ihnen vor Auftragserteilung in Textform (Endpreis). Er gilt für Fahrzeuge der Regelklasse (Kleinwagen, Kompaktklasse, Mittelklasse nach Herstellerangabe oder Angebot, auch mit Elektro- oder Hybridantrieb) im Einsatzgebiet. Für Fahrzeuge außerhalb des Einsatzgebiets gilt § 2 Abs. 6. Für Fahrzeuge außerhalb der Regelklasse (zum Beispiel Oberklasse, Transporter, Wohnmobil, Oldtimer) vereinbaren wir einen Aufpreis vor Auftragserteilung in Textform.

(7) Die Prüfung wird immer berechnet, auch wenn Sie das Fahrzeug nicht kaufen, da der Bericht Ihnen als Entscheidungsgrundlage dient. Der Preis wird fällig mit Übergabe des Prüfberichts in Textform; Zahlung innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung. Eine Prüfung, die zum Honorar der Kaufvermittlung gehört (§ 6 Abs. 1), berechnen wir nicht gesondert.

§ 5 Kaufbegleitung eines Kundenfundes

(1) Haben Sie ein Fahrzeug selbst gefunden, begleiten wir den Kauf: umfassende Prüfung vor Ort (§ 4 Abs. 2), Verhandlung und Begleitung bis zur Übergabe. Den Preis (Endpreis je Fahrzeug) nennen wir Ihnen vor dem Auftrag in Textform; er gilt für Fahrzeuge der Regelklasse im Einsatzgebiet bis zu der in unserem Angebot genannten Preisgrenze, darüber und außerhalb vereinbaren wir ihn gesondert.

(2) Wir berechnen den Preis auch dann, wenn Sie das Fahrzeug nicht kaufen. Ein Vermittlungshonorar nach § 8 fällt für das begleitete Fahrzeug nicht an.

(3) Der Preis wird fällig mit Abschluss der Begleitung, spätestens mit Übergabe des Prüfberichts, wenn Sie nicht kaufen; Zahlung innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung. Für den Kaufvertrag gilt § 7 entsprechend.

§ 6 Fahrzeugsuche und Kaufvermittlung

(1) Bei der Fahrzeugsuche und Kaufvermittlung weisen wir Ihnen geeignete Fahrzeuge nach, besichtigen sie, prüfen sie vor Ort, verhandeln im Rahmen unserer Vollmacht (§ 12) mit dem Verkäufer und organisieren die Abwicklung. Im Honorar enthalten sind: Suche und Vorauswahl, bis zu drei Fahrzeugvorschläge je Auftrag (jeder in Textform mit Datum), Besichtigung der ausgewählten Fahrzeuge, Prüfung vor Ort mit kompaktem Bericht (§ 4 Abs. 1) für jedes ausgewählte Fahrzeug, Verhandlung von Preis und Konditionen und Abwicklung bis zur Übergabe.

(2) Nicht enthalten, auf Wunsch einzeln und mit vorab genanntem Preis: Zulassung und Anmeldung, Überführung, Werkstattarbeiten, eine umfassende Fahrzeugprüfung (§ 4 Abs. 2), externe Gutachten (diese beauftragen und bezahlen Sie direkt).

(3) Wir sagen Ihnen vor dem Kauf, ob der Verkäufer ein Händler oder eine Privatperson ist, soweit uns das bekannt ist.

(4) Für den Prüfbericht gilt § 4 Abs. 3 und 4.

§ 7 Kaufvertrag nur zwischen Ihnen und dem Verkäufer oder Käufer, Unabhängigkeit

(1) Den Kaufvertrag schließen allein Sie mit dem Verkäufer (Händler oder Privatperson), beim Verkauf im Auftrag mit dem Käufer. Wir werden nicht Vertragspartei, kaufen das Fahrzeug nicht selbst und sind nicht Erfüllungsgehilfe des Verkäufers oder Käufers.

(2) Den Kaufpreis zahlen Sie beziehungsweise zahlt der Käufer unmittelbar an den Verkäufer. Wir nehmen weder Kaufpreis noch Anzahlung entgegen und halten kein Treuhandvermögen.

(3) Gewährleistung, Garantie und Rückabwicklung des Kaufvertrags richten sich ausschließlich gegen den Verkäufer. Beim Kauf von privat sind Mängelrechte häufig ausgeschlossen oder beschränkt; beim Kauf von einem Händler gelten die gesetzlichen Rechte, soweit nicht zulässig anders vereinbart.

(4) Ein Kaufvertragsmuster stellen wir Ihnen als Hilfe zur Verfügung; der Vertragspartner kann seinen eigenen Vertrag verwenden.

(5) Unabhängigkeit. Für die Vermittlung erhalten wir nur das mit Ihnen vereinbarte Honorar (zuzüglich gesondert vereinbarter Leistungen). Von Händlern, Werkstätten, Partnerbetrieben oder Gutachtern nehmen wir keine Provision oder sonstigen Vorteile an. Beim Kauf sind wir nicht zugleich für den Verkäufer, beim Verkauf nicht zugleich für den Käufer vermittelnd tätig.

§ 8 Honorar Kaufvermittlung

(1) Höhe. Das Honorar richtet sich nach der Preisklasse des Fahrzeugs (Kaufpreis laut Kaufvertrag). Es steht vor dem Auftrag in Textform fest, in der Auftragsbestätigung. Die Honorarklassen und das Honorar je Klasse (Endpreise) stehen vor Ihrer Annahme in Textform in der Auftragsbestätigung. Bei Fahrzeugpreisen oberhalb der dort genannten Klassen machen wir ein Festangebot mit Berechnungsgrundlage in Textform.

(2) Klassenwechsel. Führt die Verhandlung in eine niedrigere Klasse, sinkt das Honorar auf das der niedrigeren Klasse. Ein Wechsel in eine höhere Klasse erhöht es nicht. Ein höheres Honorar gilt nur, wenn Sie den Auftrag in Textform ändern und zustimmen.

(3) Nur bei Erfolg. Sie schulden das Honorar nur, wenn aufgrund unseres Nachweises oder unserer Vermittlung ein wirksamer Kaufvertrag zustande kommt und das Fahrzeug an Sie übergeben ist.

(4) Kein Kauf, keine Kosten. Kommt kein Kaufvertrag zustande oder wird das Fahrzeug nicht übergeben, entstehen Ihnen für die Vermittlung weder Honorar noch Aufwendungsersatz, auch nicht für Suche, Besichtigungen, Fahrten und Verhandlung. Ausgenommen sind nur gesondert beauftragte Leistungen mit vorab genanntem Preis, insbesondere eine eigenständig beauftragte Fahrzeugprüfung (§ 4), eine umfassende Prüfung (§ 6 Abs. 2) und die Kaufbegleitung (§ 5). Die im Honorar enthaltene Prüfung kompakt (§ 6 Abs. 1) berechnen wir nie gesondert.

§ 9 Verkauf im Auftrag

(1) Auf Ihren Wunsch vermitteln wir den Verkauf Ihres Fahrzeugs an einen Käufer. Das Inserat erstellen wir in Ihrem Namen; Verkäufer bleiben Sie und damit verantwortlich für die Richtigkeit Ihrer Angaben zum Fahrzeug. Für den Kaufvertrag gilt § 7.

(2) Honorar. Es gilt dieselbe Honorarstaffel wie beim Kauf (§ 8). Die Anfangsklasse richtet sich nach Ihrem in der Auftragsbestätigung genannten Zielpreis. Maßgeblich für das Honorar ist der erzielte Verkaufspreis laut Kaufvertrag: Liegt er in einer niedrigeren Klasse, sinkt das Honorar auf das der niedrigeren Klasse; es steigt nicht. Das Honorar steht vor dem Auftrag in Textform fest; § 8 Abs. 2 Satz 3 gilt entsprechend.

(3) Nur bei Erfolg. Sie schulden das Honorar nur, wenn ein wirksamer Kaufvertrag mit dem von uns nachgewiesenen oder vermittelten Käufer zustande kommt und das Fahrzeug an den Käufer übergeben ist. Kommt kein Verkauf zustande, entstehen Ihnen für die Vermittlung keine Kosten (§ 8 Abs. 4 gilt entsprechend, ohne die Ausnahme für Prüfung und Kaufbegleitung).

(4) Im Honorar enthalten: Einschätzung des Marktwerts, Vermarktung, Kontakt mit Interessenten und Besichtigungen, Verhandlung und Abwicklung des Verkaufs. Die Marktwert-Einschätzung ist keine Bewertung nach DAT- oder Schwacke-Verfahren und kein Gutachten. Nicht enthalten, auf Wunsch einzeln und mit vorab genanntem Preis: Zulassung und Abmeldung, Aufbereitung, Überführung, Werkstattarbeiten, Portalkosten. Besichtigungen und Probefahrten mit Ihrem Fahrzeug legen wir vorab mit Ihnen in Textform fest.

(5) Nachweis. Nachweis ist die Benennung eines Interessenten oder Käufers in Textform mit Datum. Auf die Folgen weisen wir bei jeder Benennung ausdrücklich hin. Für Fälligkeit, Zahlung und Rückabwicklung gilt § 11, für Nachweis und Umgehung § 10 entsprechend; kannten Sie den Interessenten schon, teilen Sie uns das innerhalb von fünf Werktagen nach der Benennung in Textform mit.

§ 10 Nachweis und Umgehung

(1) Jeden Fahrzeugvorschlag dokumentieren wir in Textform mit Datum; er gilt als Nachweis. Die Beweislast für Nachweis und Datum unseres Vorschlags tragen wir.

(2) Kannten Sie das Fahrzeug bereits vor unserem Vorschlag, teilen Sie uns das innerhalb von fünf Werktagen nach dem Vorschlag in Textform mit. Darauf weisen wir in jeder Vorschlagsmail ausdrücklich hin. Die Beweislast für die Vorkenntnis (zum Beispiel Inserat, Nachricht, Besichtigungstermin vor unserem Vorschlag) tragen Sie. Ohne Ihre Mitteilung behandeln wir das Fahrzeug als von uns nachgewiesen.

(3) Kommt innerhalb von sechs Monaten nach unserem Nachweis ein Kaufvertrag über das nachgewiesene Fahrzeug zustande, mit oder ohne unsere weitere Mitwirkung, bleibt der Honoraranspruch bestehen, sofern der Kauf auf unserem Nachweis beruht und das Fahrzeug übergeben ist (§ 8 Abs. 3). Den Abschluss teilen Sie uns innerhalb von 14 Tagen mit.

(4) Eine Vertragsstrafe vereinbaren wir nicht; es gilt das vereinbarte Honorar.

§ 11 Fälligkeit, Zahlung, Rückabwicklung

(1) Das Honorar für Kaufvermittlung und Verkauf im Auftrag wird fällig, wenn (a) der Kaufvertrag wirksam geschlossen und (b) das Fahrzeug tatsächlich übergeben ist. Die Rechnung stellen wir danach; Zahlung innerhalb von 14 Tagen. Für die Prüfung gilt § 4 Abs. 7, für die Kaufbegleitung § 5 Abs. 3.

(2) Wird der Kaufvertrag innerhalb von drei Monaten nach Übergabe rückabgewickelt (zum Beispiel durch Rücktritt oder Aufhebung), entfällt unser Honorar; bereits gezahltes Honorar erstatten wir.

(3) Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Regeln.

§ 12 Entscheidung bei Ihnen, Vollmacht

(1) Ein Fahrzeugkauf oder -verkauf kommt nur nach Ihrer ausdrücklichen Zustimmung in Textform zustande. Wir informieren Sie nach jedem Schritt über den Stand.

(2) Für den jeweiligen Auftrag bevollmächtigen Sie uns, in Ihrem Namen Fahrzeuge zu besichtigen, mit Verkäufern, Käufern und Interessenten Kontakt aufzunehmen, Auskünfte und Unterlagen einzuholen, beim Verkauf Ihr Fahrzeug zu inserieren und Besichtigungen mit Interessenten abzustimmen, Preise zu verhandeln und Termine abzustimmen. Die Vollmacht gilt nur für diesen Auftrag.

(3) Nicht umfasst sind: Abschluss eines Kaufvertrags, Zahlung von Kaufpreis oder Anzahlung, Unterzeichnung von Verträgen in Ihrem Namen, Entgegennahme von Fahrzeugpapieren und Schlüsseln ohne Ihre Anweisung in Textform und jede Verfügung über Ihr Vermögen.

(4) Weitere Aufgaben (zum Beispiel Zulassung, Abholung) übernehmen wir nur nach gesonderter Vollmacht für den Einzelfall in Textform. Eine Vollmachtsurkunde legen wir auf Verlangen vor.

(5) Sie können die Vollmacht jederzeit in Textform widerrufen. Bereits wirksam abgeschlossene Geschäfte bleiben unberührt.

§ 13 Ihre Mitwirkung

Sie stellen die für den Auftrag erforderlichen Informationen und Unterlagen richtig und vollständig bereit.

§ 14 Haftung

(1) Wir haften unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz und soweit wir eine Garantie übernommen haben.

(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung Sie regelmäßig vertrauen dürfen), begrenzt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.

(3) Vorbehaltlich der Absätze 1 und 2 gilt für die Richtigkeit des Prüfberichts § 4 Abs. 3 und 4: Wir haften für die sorgfältige Durchführung der vereinbarten Prüfpunkte, nicht für Mängel, die bei der vereinbarten Prüfung nicht erkennbar waren.

(4) Vorbehaltlich der Absätze 1 und 2 haften wir nicht für die Beschaffenheit des Fahrzeugs, für Aussagen des Verkäufers oder Käufers oder für die Erfüllung des Kaufvertrags durch den Verkäufer oder Käufer.

(5) Vorbehaltlich der Absätze 1 und 2 haften wir für Werkstätten, Aufbereiter, Transporteure und andere Dritte, die wir für Sie beauftragen oder vermitteln, nur für deren sorgfältige Auswahl, sofern der Vertrag mit dem Dritten direkt mit Ihnen zustande kommt. Ihre Ansprüche gegen den Dritten bleiben unberührt.

(6) Probefahrt und Kundenfahrzeuge. Die Probefahrt führen wir durch, nicht Sie. Fahren wir ein zu prüfendes Fahrzeug oder Ihr Fahrzeug (Probefahrt, Überführung) oder stellen wir es ab, haften wir nach den gesetzlichen Regeln.

(7) Die Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten unserer Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen. Die Verjährung richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften.

§ 15 Widerrufsrecht für Verbraucher

(1) Verbraucher haben ein gesetzliches Widerrufsrecht von vierzehn Tagen ab Vertragsschluss. Die Widerrufsbelehrung und das Muster-Widerrufsformular finden Sie auf unserer Website unter „Widerrufsbelehrung“ und erhalten Sie nachweislich in Textform vor Ihrer Vertragserklärung mit unserem Angebot. Sie können den Widerruf auch über die Widerrufsfunktion auf unserer Website erklären.

(2) Beginn der Leistung in der Widerrufsfrist. Bei Fahrzeugprüfung, Kaufbegleitung und allen gesondert beauftragten Leistungen mit vorab genanntem Preis (§ 6 Abs. 2, § 9 Abs. 4) gilt: Verlangen Sie ausdrücklich, dass wir vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Leistung beginnen, gilt für den Wertersatz die Widerrufsbelehrung. Haben wir die Leistung vollständig erbracht, nachdem Sie dem Beginn ausdrücklich zugestimmt und Ihre Kenntnis bestätigt haben, dass Sie Ihr Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung verlieren, erlischt Ihr Widerrufsrecht. Verlangen, Zustimmung und Kenntnisbestätigung holen wir vor Leistungsbeginn in Textform ein (E-Mail oder Formular, archiviert). Bei der Fahrzeugprüfung ist die Leistung mit Übergabe des Prüfberichts vollständig erbracht, bei der Kaufbegleitung mit Abschluss der Begleitung (§ 5 Abs. 3), spätestens mit Übergabe des Prüfberichts, wenn Sie nicht kaufen.

(3) Kein Wertersatz bei Fahrzeugsuche, Kaufvermittlung und Verkauf im Auftrag. Widerrufen Sie einen solchen Auftrag, berechnen wir Ihnen keinen Wertersatz für die bis zum Widerruf erbrachten Leistungen, insbesondere Suche, Besichtigungen, Prüfung vor Ort, Marktwert-Einschätzung, Vermarktung, Verhandlung und Abwicklung. Nach wirksamem Widerruf schulden Sie auch kein Honorar; § 10 Abs. 3 und § 17 Abs. 2 Satz 2 gelten dann nicht. Dieser Verzicht ist Bestandteil des Vertrags, für uns bindend und geht dem Wertersatz-Hinweis in der Widerrufsbelehrung vor; im Übrigen bleibt Ihr Widerrufsrecht unberührt. Für diese Aufträge gilt Absatz 2 nicht.

§ 16 Streitbeilegung

Wir sind nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

§ 17 Kündigung und Schlussbestimmungen

(1) Änderungen und Ergänzungen dieser Bedingungen bestätigen wir in Textform; individuelle Vereinbarungen haben Vorrang.

(2) Kündigung. Beide Seiten können den Vertrag bis zum Zustandekommen des Kaufvertrags jederzeit in Textform kündigen. Bei Kaufvermittlung und Verkauf im Auftrag bleibt unser Honoraranspruch für den Fall, dass innerhalb der Frist nach § 10 Abs. 3 ein Kauf aufgrund unseres Nachweises zustande kommt, dem Grunde nach unberührt und wird nach § 11 Abs. 1 erst mit Kaufvertrag und Übergabe fällig. Kündigen wir ohne wichtigen Grund, entfällt der Honoraranspruch aus der Nachlaufzeit. Kündigen Sie die Fahrzeugprüfung oder die Kaufbegleitung nach Beginn, berechnen wir die bis dahin erbrachten Leistungen; vor Beginn fällt nichts an.

(3) Es gilt deutsches Recht. Gegenüber Verbrauchern gilt dies nur, soweit nicht zwingende Verbraucherschutzvorschriften des Staates, in dem Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, entgegenstehen. Eine Gerichtsstandsvereinbarung mit Verbrauchern treffen wir nicht.

(4) Ist eine Bestimmung unwirksam, bleibt die Wirksamkeit der übrigen unberührt.

(5) Kontakt: Manfred Göbel, Auto-Concierge Göbel, Am Domplatz 23, 53347 Alfter, Telefon 0151 67311676, E-Mail info@ac-goebel.de.

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